Betreiber von Chemieanlagen und Raffinerien haben die Pflicht, die sicherheitsrelevanten Teile ihres Betriebes vor Eingriffen Unbefugter zu schützen (Bundes-Immissionsschutzgesetz, §4 Absatz 4 Störfallverordnung). Potentielle Täter frühzeitig zu detektieren, dadurch rechtzeitige Gegenmaßnahmen einzuleiten und so wiederum Schäden zu minimieren oder ganz zu verhindern, ist hierbei die Hauptaufgabe des Perimeterschutzes.
Wir helfen Ihnen bei der Planung und Umsetzung.